Die Anfertigung von analogen oder digitalen Fotos von bisher nicht digitalisierten Objekten durch Nutzende ist nach vorheriger Genehmigung durch autorisiertes Personal für Studienzwecke unter Aufsicht möglich. Die Aufnahmen müssen geräusch-, berührungs- und blitzlichtlos, ohne Stativ oder andere technische Hilfsmittel und ohne Gefährdung der Originale sowie unter Berücksichtigung der Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen erfolgen. Die Verwendung von selbst angefertigten Aufnahmen für Publikationen und serielles Fotografieren ist untersagt.
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