Filmen in der Schatzkammer | Buchmuseum
Das Filmen in der Schatzkammer sowie in anderen Räumlichkeiten der SLUB ist nur mit einer Drehgenehmigung möglich.
Bei Filmaufnahmen ist Folgendes zu beachten:
1. Filmaufnahmen im Buchmuseum (Schatzkammer) sind rechtzeitig, mindestens aber eine Woche vorher schriftlich zu beantragen. Richten Sie Ihre E-Mail an: oeffentlichkeitsarbeit@slub-dresden.de.
Der Antrag muss beinhalten:
- Name der Firma
- ein Exposé über die Absicht des Films
- konkrete Angaben, was und wie gefilmt werden soll
- voraussichtliche Dauer der Aufnahmen
2. Die Bedingungen für Filmaufnahmen sind:
- keine Beleuchtung von mehr als 50 Lux
- Aufnahmen von Originalen sind auf das Nötigste zu beschränken
- nach Möglichkeit sind Faksimiles bzw. Digitalisate zu nutzen
- die SLUB erhält ein Belegexemplar des Filmbeitrags und wird im Film selbst als Institution genannt
3. Kosten
- Es entsteht eine Aufwandspauschale von 150,00 €.