Promotions- und Habilitationsordnungen
Promotionsordnungen
Auf den Webseiten der TU Dresden finden Sie eine Übersicht mit den entsprechenden Links zu den Seiten und Ansprechpartnern in den Dekanaten, die für die Promotionsangelegenheiteninnerhalb der Fakultät zuständig sind sowie zu den Promotionsordnungender Fakultäten.
- Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften
(einschließlich Psychologie) - Philosophische Fakultät (PDF)
- Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften gültig ab dem 03.03.2015 (PDF)
- Fakultät Erziehungswissenschaften
- Juristische Fakultät (PDF)
- Fakultät Wirtschaftswissenschaften (PDF)
- Fakultät Informatik (PDF)
- Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik (PDF)
- Fakultät Maschinenwesen gültig bis zum 26.04.2018 (PDF)
- Fakultät Maschinenwesen gültig ab dem 26.04.2018 (PDF)
- Fakultät Bauingenieurwesen
- Fakultät Architektur (PDF)
- Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" gültig ab 14.09.2023 (PDF)
- Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" gültig bis 13.09.2023 (PDF)
- Fakultät Umweltwissenschaften
- Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Habilitationsordnungen
An den folgenden Fakultäten gilt eine Gemeinsame Habilitationsordnung (PDF):
- Medizinische Fakultät "Carl Gustav Carus"
- Fakultät Architektur
- Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
- Fakultät Umweltwissenschaften
- Fakultät Informatik
- Fakultät Elektrotechnik (siehe auch die Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren)
- Fakultät Maschinenwesen
Habilitationsordnungen der übrigen Fakultäten:
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