Gebühren und Nutzungsbedingungen

Für einzelne Geräte im SLUB Makerspace fallen Nutzungsgebühren an. Alle Informationen zu den Kosten, deren Zusammensetzung sowie zu den Bedingungen der Nutzung finden Sie in unserer Übersicht.

Zum 01.01.2023 ändern sich unsere Gebühren im SLUB Makerspace.

Mit dem neuen Modell schaffen wir eine fairere und transparentere Abrechnung am Lasercutter und den 3D-Druckern für Kunststoff und Gips. Die Gebühren richten sich weiterhin nach der Maschinenlaufzeit, allerdings ändert sich die Staffelung. Zum Beispiel rechnen wir am Lasercutter nun minütlich ab und nicht mehr alle 20 Minuten. Das bedeutet, dass die ersten 10 Minuten auch berechnet werden. Bei den 3D-Druckern spielt zukünftig auch der Materialverbrauch eine Rolle.

Alle Services, die kostenfrei waren, bleiben kostenfrei. Auch insgesamt haben wir darauf geachtet, dass die Gebühren für unsere Angebote im Vergleich zu kommerziellen Dienstleistern sehr gering und studierendenfreundlich bleiben.

Eine genaue Erklärung, wie sie sich für die einzelnen Geräte ändern, finden Sie hier:

Lasercutter

Neue Gebührenberechnung: 50ct/ min

Bisher haben wir in 20-Minuten-Schritten abgerechnet. Dadurch zahlen Sie in einigen Fällen weniger, in anderen mehr als früher – insgesamt wird die Abrechnung aber fairer. Hier zwei früher-heute Vergleiche:

Beispiel 1Beispiel 2
5 Minuten Laserzeit31 Minuten Laserzeit
Früher: 0,00€Früher: 20,00€
Heute: 2,50€Heute: 15,00€

3D-Kunststoffdruck

Neue Gebührenberechnung: 

Zeit: 0,05€/10 min

+

Material:

Klasse 1: 0,02€/g (PLA Standardfilamente)

Klasse 2: 0,05€/g (Spezialfilamente)

Klasse 3: 0,10€/g (teure Spezialfilamente)

beides zusammen wird die Gebühr für einen 3D-Druck

Bisher haben wir nur nach Zeit abgerechnet. Nun rechnen wir noch die Materialkosten hinzu. Dabei geht es v.a. darum, teurere Spezialfilamente kostentechnisch abzubilden. Welches Filament zu welcher Gebührenklasse gehört, haben wir auf OPAL hinterlegt. Hier wieder ein Modell zum Vergleich:

Beispiel: Hausmodell

Maschinenlaufzeit:

0,05€* (12h 20 min/10 min)

+

Material:

Klasse 1 0,02€* 58 g

Früher: 3,80€ und heute 4,19€

3D-Gipsdrucker

Neue Gebührenberechnung: 

Zeit:

0,30€/10 min (weißer Druck)

0,60€/10 min (bunter Druck)

+

Material:

Gips: 0,02€/cm+

Bindeflüssigkeit: 0,03€/ml

beides zusammen wird die Gebühr für einen 3D-Druck

Bisher haben wir nur nach Zeit abgerechnet. 20 Minuten kosteten 1€. Das haben wir reduziert. Dafür gehen nun die Kosten für das Gipspulver und die Bindeflüssigkeit in die Rechnung mit hinein. Auf diese Weise werden materialsparende Modelle günstiger. Hier kommen zwei Beispiele zur Veranschaulichung:

Beispiel 1: Massives Modell

Maschinenlaufzeit:

0,30€ * (2h 32 min / 10 min)

+

Gipsverbrauch: 0,02€ * 197,64 cm3+

Bindeflüssigkeit: 0,03€ * 59,9 ml

Früher: 8,00€ und heute 10,55€

Beispiel 2: Ausgehöhltes Modell

Maschinenlaufzeit:

0,30€ * (2h 32 min / 10 min)

+

Gipsverbrauch: 0,02€ * 85,37 cm+

Bindeflüssigkeit: 0,03€ * 48,8 ml

Früher: 8,00€ und heute 7,98€

Nutzungsbedingungen

vom 01.11.2019

1. Allgemeines

  1. Es gilt die Haus- und Benutzungsordnung der SLUB in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der SLUB Makerspace steht allen Personen mit einer gültigen SLUBcard zur Verfügung. Diese Benutzungskarte ist bei jeder Nutzung und jederzeit auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzulegen.
  3. Die Nutzung des SLUB Makerspace ist nur zu bestimmten Zeiten möglich. Die Servicezeiten und andere aktuelle Hinweise sind unter www.slub-dresden.de/mitmachen/makerspace/ abrufbar.
  4. Die Nutzung des SLUB Makerspace für gewerbliche Produktion ist nicht gestattet.
  5. Für einzelne Geräte fallen Nutzungsgebühren an. Eine Übersicht über die Kosten und deren Zusammensetzung ist auf dieser Seite oben aufgelistet.
  6. Einzelne Geräte müssen im Voraus reserviert werden. Das Buchungsverfahren ist auf der Seite Gerätebuchung beschrieben. Die Zuweisung von Gerätenutzungszeit erfolgt durch das Personal des Makerspace.
  7. Wird ein reservierter Gerätenutzungstermin bzw. die Teilnahme an einem Geräteführerschein/Kurs/Workshop nicht wahrgenommen oder nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt, wird eine Pauschalgebühr erhoben.
  8. Nutzer: innen bestätigen und versichern, dass die von ihnen im SLUB Makerspace hergestellten Produkte nicht dazu dienen, für rechtswidrige Zwecke verwendet zu werden. Insbesondere dürfen die Produkte nicht unter das deutsche Waffengesetz fallen bzw. als Waffe oder Teile zur Herstellung von Waffen geeignet sein.
  9. Nutzer:innen haften selbst für Schäden, die durch die Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter verursacht werden.
  10. Es besteht kein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Geräte. Nicht funktionsfähige Geräte sind dementsprechend gekennzeichnet und stehen zur Nutzung nicht zur Verfügung.
  11. Die Aufsicht, Betreuung und Beratung der Aufsichtsperson erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, unter Anwendung des ihr bekannten neuesten Stands der Wissenschaft und Technik.
  12. Nutzer: innen sind für das Einhalten der Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen bei der Herstellung und Verwendung von Gegenständen im SLUB Makerspace selbst verantwortlich.
  13. 3D-Drucke, die drei Monate nach Benachrichtigung über Fertigstellung des Drucks nicht abgeholt wurden, werden entsorgt.
  14. Eigenmächtige Änderungen an Soft- und Hardwarekonfigurationen sind nicht zulässig. Bei ggf. bestehendem zusätzlichen Softwarebedarf ist die Aufsichtsperson zu verständigen.
  15. Der SLUB Makerspace ist ein Ort zum Experimentieren. Weder der SLUB Makerspace noch die beauftragte Aufsichtsperson haften, wenn eine empfohlene technische Vorgehensweise nicht zum gewünschten Erfolg führt.
  16. Es haftet weder der SLUB Makerspace noch die beauftragte Aufsichtsperson für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung, Brillen etc.
  17. Nutzer: innen sind verpflichtet, bei begründetem Verdacht gegen Verstoß der geltenden Nutzungsbedingungen, den Verwendungszweck Ihres Projekts dem Personal offenzulegen. Dem Personal des SLUB Makerspace ist das Recht vorbehalten, im Verdachtsfall Projekte abzulehnen, abzubrechen oder einzubehalten.

2. Raumordnung Makerspace M1

  1. Anwendungsbereich
    • Die Raumordnung gilt für alle Personen, die sich im Raum Makerspace M1 aufhalten.
    • Der Raum gliedert sich in folgende Bereiche:
      • Werkstattbereich: Holzfußboden
      • Arbeitsbereich: Teppichboden
      • Arbeitsbereich SLA-Druck: Linoleumboden
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt
    • Stolpergefahr durch Teppichkanten und nicht vollständig geschlossene Bodentanks sowie offenliegende Kabelführung
    • Rutschgefahr durch glatten Boden
    • Verbrennungsgefahr durch heiße Oberflächen, Flüssigkeiten, Werkzeuge oder Maschinenteile
    • Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch
      • Geräuschemissionen
      • Zersetzungsprodukte thermisch belasteter Kunststoffe
      • Staubentwicklung
      • sichtbare und unsichtbare Laserstrahlung
    • Brandgefahr durch
      • Selbstentzündung von fettverschmutzten oder mit Gefahrstoffen getränkten Textilien
      • heiße Maschinenteile
      • entzündliche Gefahrenstoffe
    • Verletzungsgefahr, insbesondere Quetsch- und Schnittgefahr, durch
      • rotierende scharfe Werkzeugteile
      • Wegschleudern von Gegenständen
      • spitze und scharfe Gegenstände
      • mechanisch bewegliche Maschinenteile
    • Gefahr eines elektrischen Schlages bei Benutzung elektrischer Geräte
    • Bei der Bedienung von Geräten im Makerspace M1 können zusätzliche Gefahren auftreten. Diese sind in den jeweiligen Betriebsanweisungen vermerkt.
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
    • Die Nutzung des Makerspace erfolgt unter der Aufsicht von geschultem Personal. Die Aufsichtsperson ist Nutzer: innen hinsichtlich des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie der allgemeinen Ordnung weisungsberechtigt.
    • Nutzer: innen sind für den von ihnen in Anspruch genommenen Arbeitsbereich verantwortlich und haben ihn in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen.
    • Der Arbeitsbereich SLA-Druck (Linoleumboden) darf nur mit gültiger Arbeitsschutzunterweisung und mit Geräteführerschein SLA-Druck oder einer Einweisung betreten werden.
    • Die Benutzung der Werkzeuge und Geräte ist nur mit der jeweiligen Berechtigung gestattet. Die Berechtigung ist durch ein Ampelsystem gekennzeichnet:
      • Grüne Ampel: Dieses Gerät darf nur mit gültiger Arbeitsschutzunterweisung benutzt werden.
      • Gelbe Ampel: Dieses Gerät darf nur mit gültiger Arbeitsschutzunterweisung genutzt werden. Zusätzlich sind die am Gerät zur Verfügung stehenden Informationen zu beachten.
      • Rote Ampel: Dieses Gerät darf mit gültiger Arbeitsschutzunterweisung und mit Geräteführerschein oder einer Einweisung genutzt werden.
    • Die Durchführung der Unterweisung wird dokumentiert und das praktische und inhaltliche Verständnis der Unterweisung von Nutzer:innen schriftlich bestätigt. Die Arbeitsschutzunterweisung wird durch das Personal des Makerspace durchgeführt.
    • Bei der Benutzung von Geräten sind in jedem Falle die jeweiligen Betriebsanweisungen und ggf. die Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten.
    • Die Funktionsfähigkeit und -sicherheit von Geräten sind bei Arbeitsbeginn durch die Nutzer: innen optisch zu prüfen. Störungen, Fehler und Mängel sind unverzüglich einer Aufsichtsperson mitzuteilen.
    • Werkzeuge sind nur für den vorgesehenen Verwendungszweck zu gebrauchen. Vor dem Einrichten von Maschinen und bei Werkzeugwechsel ist der Netzstecker zuziehen, um die Verletzungsgefahr zu minimieren.
    • Geräte dürfen nicht am Kabel getragen und Stecker nicht am Kabel herausgezogen werden.
    • Vor dem Verstauen von Werkzeugen müssen diese ausreichend abgekühlt sein.
    • Ausgegebenes Werkzeug und Material muss nach Beendigung der Arbeit zurückgegeben werden. Zur Benutzung im Makerspace gekennzeichnete Geräte und Arbeitsmittel des SLUB Makerspace dürfen nicht aus den Räumen des Makerspace entfernt werden.
    • Nicht gestattet ist das Bedienen und Nutzen von Maschinen und Geräten unter Drogen-, Alkohol-, Medikamenteneinfluss.
    • Im SLUB Makerspace sind Rauchen, Essen und Trinken (mit Ausnahme von Wasser aus Kunststoffflaschen) nicht gestattet.
    • Nutzer: innen sind verpflichtet, die für die jeweilige Tätigkeit notwendige Personenschutzausrüstung (PSA) zu tragen:
      • Es ist in jedem Falle werkstatttaugliche Kleidung zu tragen. Dazu gehört festes Schuhwerk, das die Zehen schützt.
      • An schnelldrehenden Geräten oder Maschinen mit Einzugsstellen dürfen keine weite Kleidung, Schmuck an Händen, Armen oder Hals (Tücher, Ketten, Bänder…) oder Handschuhe getragen werden. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
      • Bei erhöhter Lärmbelastung ist Gehörschutz zu benutzen.
      • Bei der Gefahr von umherfliegenden Gegenständen ist Augenschutz zu benutzen.
      • Bei erhöhter Staubentwicklung muss Mundschutz getragen werden.
      • Während des Umgangs mit Gefahrstoffen sind Handschuhe zu benutzen.
      • Während des Umgangs mit heißen Gegenständen sind thermisch isolierte Handschuhe zu tragen.
      • Aus hygienischen Gründen sind nach dem Verlassen des Makerspace M1 die Hände zu waschen.
      • Taschen, Rucksäcke und Jacken dürfen nicht im Werkstattbereich abgestellt werden, um Stolpergefahren zu vermeiden.
      • Im Raum ist auf ausreichende Belüftung zu achten. Das Einatmen von Dämpfen, insbesondere bei thermisch belasteten Kunststoffen, ist zu vermeiden. Vorhandene lokale Abzüge sind zu benutzen.
  4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
    • Die Arbeit sofort einstellen.
    • Die Aufsichtsperson umgehend informieren.
    • Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
    • Die Gerätespezifischen Hinweise beachten.
    • Reparaturen, Wartungen und Freigabe zum Weiterarbeiten darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen.
  5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe – Notruf 112
    • Die Arbeit einstellen, Maschine abschalten und Netzstecker ziehen.
    • Die Aufsichtsperson informieren und nicht selbst in Gefahr bringen!
    • Die Ruhe bewahren.
    • Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
    • Den Ersthelfer informieren. Dieser ist namentlich im Alarmplan Objekt: Zellescher Weg 17, 01069 Dresden benannt.
    • Bei Verletzungen unabhängig von der Schwere einen Eintrag im Verbandsbuch anlegen.
    • Bei Unfällen mit elektrischem Strom: Person erst nach abschalten des Stroms berühren (Netzstecker von Gerät ziehen, Sicherung Verteilerdose ausschalten).
    • Bei Schnittverletzungen: Einmalhandschuhe anziehen, Wunde keimfrei bedecken und ggf. Druckverband anlegen.
    • Bei Augenverletzungen: Grundsätzlich Fremdkörper im Auge nicht durch Laien entfernen lassen. Beide Augen keimfrei abdecken und lichtgeschützt verbinden. Person zum Augenarzt bringen. Bei Staub kann Auge mit Augenspülung ausgespült werden.
  6. Instandhaltung, Wartung, Entsorgung
    • Nutzer: innen sind für den von ihnen in Anspruch genommenen Arbeitsbereich verantwortlich und haben ihn in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen.
      • Wartung, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen.
      • Vor Wartung, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten muss die Maschine vom Stromnetz getrennt werden.
      • Abfälle müssen lt. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entsorgt werden. Für Restmüll, Papier/Pappen, Holz und Kunststoffe stehen Abfallbehälter zur Verfügung.
  7. Folgen bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen können unter anderem der Verlust von Gliedmaßen oder der Sehkraft, Hörschäden, Atemwegserkrankungen, Folgeschäden durch thermische Zersetzungsprodukte oder Sachschäden sein.

3. Raumordnung Carrel Fotostudio

  1. Anwendungsbereich
    • Die Raumordnung gilt für alle Personen, die sich im Raum Carrel Fotostudio aufhalten.
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt
    • Stolpergefahr durch nicht vollständig geschlossene Bodentanks sowie offenliegende Kabelführung
    • Bei der Bedienung von Geräten im Carrel Fotostudio können zusätzliche Gefahren auftreten. Diese sind in den jeweiligen Bedienungsanleitungen vermerkt.
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
    • Die Benutzung der Geräte ist nur mit der jeweiligen Berechtigung gestattet.
    • Die Durchführung der Unterweisung wird dokumentiert und das praktische und inhaltliche Verständnis der Unterweisung von Nutzer: innen schriftlich bestätigt. Die Arbeitsschutzunterweisung wird durch das Personal des SLUB Makerspace durchgeführt.
    • Im Carrel Fotostudio sind Rauchen, Essen und Trinken (mit Ausnahme von Wasser aus Kunststoffflaschen) nicht gestattet.
    • Die Funktionsfähigkeit und -sicherheit von Geräten sind bei Arbeitsbeginn durch die Nutzer: innen (auch augenscheinlich) zu prüfen. Störungen, Fehler und Mängel sind unverzüglich der Aufsichtsperson im Makerspace M1 mitzuteilen.
    • Geräte sind nur für den vorgesehenen Verwendungszweck zu gebrauchen. Vor dem Einrichten von Geräten ist der Netzstecker zuziehen, um die Gefahr eines elektrischen Schlages zu minimieren.
    • Geräte dürfen nicht am Kabel getragen und Stecker nicht am Kabel herausgezogen werden.
    • Vor dem Verstauen von Geräten müssen diese ausreichend abgekühlt sein.
    • Ausgegebenes Werkzeug und Material muss nach Beendigung der Arbeit zurückgegeben werden. Zur Benutzung im SLUB Makerspace gekennzeichnete Geräte und Arbeitsmittel des SLUB Makerspace dürfen nicht aus den Räumen des SLUB Makerspace entfernt werden.
    • Nicht gestattet ist das Bedienen und Nutzen von Geräten unter Drogen-, Alkohol-, Medikamenteneinfluss.
  4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
    • Die Arbeit sofort einstellen.
    • Die Aufsichtsperson im SLUB Makerspace M1 ist umgehend informieren.
    • Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Die gerätespezifischen Hinweise beachten.
    • Reparaturen, Wartungen und Freigabe zum Weiterarbeiten darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen.
  5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe – Notruf 112
    • Die Arbeit einstellen, Maschine abschalten und Netzstecker ziehen.
    • Die Aufsichtsperson informieren und nicht selbst in Gefahr bringen! Die Ruhe bewahren.
    • Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
    • Den Ersthelfer informieren. Dieser ist namentlich im Alarmplan Objekt: Zellescher Weg 17, 01069 Dresden benannt.
    • Bei Verletzungen unabhängig von der Schwere einen Eintrag im Verbandsbuch anlegen.
    • Bei Unfällen mit elektrischem Strom: Person erst nach abschalten des Stroms berühren (Netzstecker von Gerät ziehen, Sicherung Verteilerdose ausschalten).
    • Bei Schnittverletzungen: Einmalhandschuhe anziehen, Wunde keimfrei bedecken und ggf. Druckverband anlegen.
    • Bei Augenverletzungen: Grundsätzlich Fremdkörper im Auge nicht durch Laien entfernen lassen. Beide Augen keimfrei abdecken und lichtgeschützt verbinden. Person zum Augenarzt bringen. Bei Staub kann Auge mit Augenspülung ausgespült werden.
  6. Instandhaltung, Wartung, Entsorgung
    • Wartung, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen.
    • Vor Wartung, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten muss die Maschine vom Stromnetz getrennt werden.
    • Abfälle müssen lt. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entsorgt werden. Für Restmüll, Papier/Pappen, Holz und Kunststoffe stehen Abfallbehälter zur Verfügung.
  7. Folgen bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen können unter anderem Verlust der Sehkraft oder Sachschäden sein.